Therapiemöglichkeit außerhalb der Einrichtung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wegen der Schul- und Tagesstättenschließung bis aktuell zum 19. April 2020 kann Ihr Kind Therapien außerhalb der Einrichtung bekommen.

Die Heilmittel-Verordnung beschränkt sich jedoch auf Leistungen der physikalischen Therapie sowie im Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie auf Schlucktherapie.

Ergotherapeutische Leistungen und andere stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Ärzte sollen bitte die Heilmittelverordnungen mit dem Buchstaben „C“ markieren. So wurde es mit den Krankenkassen besprochen. Diese Regelung gilt vorerst bis Freitag, 17.04.2020.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und viel Gesundheit.