Verlängerung der Therapiemöglichkeit außerhalb der Einrichtung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wegen der weiterhin bestehenden Schul- und Tagesstättenschließung kann Ihr Kind Therapien außerhalb der Einrichtung bekommen.

Die Heilmittel-Verordnung beschränkt sich jedoch auf Leistungen der physikalischen Therapie sowie im Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie auf Schlucktherapie.

Ergotherapeutische Leistungen und andere stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Ärzte sollten bitte die Heilmittelverordnungen mit dem Buchstaben „C“ markieren. So wurde es mit den Krankenkassen besprochen. Diese Regelung gilt vorerst bis 15. Mai 2020.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und viel Gesundheit.