Die Notbetreuung wird auch während der Osterferien aufrechterhalten. Diese kann von Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. In der Gesundheitsvorsorge oder der Pflege kann die Notbetreuung seit dem 23. März 2020 bereits in Anspruch genommen werden, wenn nur ein Elternteil in einem dieser Bereiche tätig ist. In den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur gilt weiterhin die Vorgabe, dass beide Elternteile die Voraussetzungen erfüllen müssen, bzw. bei Alleinerziehenden natürlich nur die oder der Alleinerziehende. Ausführliche Informationen, welche Berufe zur kritischen Infrastruktur gehören und welche Bedingungen sonst noch zu beachten sind finden Sie auf der Seite des Bayerischen Sozialministeriums unter: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php
Sollten Sie zu einer dieser Berufsgruppen gehören, bitten wir Sie, sich per Email unter
sekretariat@st-gunther-cham.de zu melden und die Erklärung
auszufüllen, zu unterschreiben und uns zukommen zu lassen.
Vielen Dank herzliche Grüße