Ausweitung der Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit 16.03.2020 sind alle Schulen, HPTs und Kindertagesstätten geschlossen.
Diese Schließung wurde von der Staatsregierung bis zum 11. Mai 2020 verlängert.

Die Notbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) wird ab dem 27. April 2020 erweitert:

  • Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
  • Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.
  • In HPTs, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung erbringen, werden Einzelfallentscheidungen ermöglicht. Die Leitung der Einrichtung kann in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk im Hinblick auf das Wohl der Kinder und deren Familien einzelne Kinder zur Notbetreuung zulassen.

Sollte Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, nehmen Sie bitte zeitnah per Mail (sekretariat@st-gunther-cham.de) oder telefonisch (09971-85260) Kontakt mit uns auf!

 

Weitere Infos finden Sie unter:

https://www.km.bayern.de/

https://www.stmas.bayern.de/

 

Vielen Dank und herzliche Grüße